PREDAIA
Informationen
Anlagen
Betten & Zimmer
- Doppelzimmer: 6
- Mehrbettzimmer: 1
- Einzelzimmer: 7
- Bett / en: 21
Einrichtungen Betrieb
- Auch größere Tiere erlaubt
- Bibliothek / Bücherei
- Restaurant getr. Nichtraucher
- Skiabstellraum
- heiße Dusche
- kostenlose Parkplatz
- Kachelofen
- Event-Restaurant
- Aufenthaltsraum Nichtraucher
- Nichtraucherbereich
Verpflegung
- Menüwahl möglich
- Vollwertkost
- Glutenfreie Kost
- Vegetarische Küche
- Internationale Küche
- Lunchpaket
- Restaurant à la carte
- Nachmittagsjause
- Grillgerichte
- Buffet
Sport / Freizeit
- Wanderungen/geführte Wanderungen
- Nordic walking
- Liegen kostenlos
- Adventure-Touren
- Berg- / Wanderführer
- Rodeln
- Schneeschuhwanderung
- Aktivitäten am Berg
- Garten / Wiese
Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
Kontakt & Rideo
Aus dem Norden
Autobahnausfahrt Bozen Sud -A22 - Nehmen Sie die Staatsstraße 42 in Richtung Passo Mendola. Weiterfahrt durch die bewohnten Zentren von Ronzone, Cavareno und Coredo: Wenn Sie in der Sores-Zuflucht angekommen sind, fahren Sie auf der asphaltierten Straße weiter, um in wenigen Minuten die Predaia-Zuflucht „Ai Todès ci“ zu erreichen.Aus dem Süden
Die Zuflucht ist ca. 25 km entfernt. von der Autobahnausfahrt San Michele all’Adige -A22- nördlich von Trient.
Verlassen Sie die Autobahn und biegen Sie rechts auf die Val di Non State Road 43 ab, die durch das Zentrum von Mezzolombardo und durch die Rocchetta führt. Wenn Sie weiter in Richtung Cles fahren und Mollaro - Mondo Melinda erreichen, zeigt das Predaia-Schild an, dass Sie rechts in Richtung Vervò abbiegen müssen. Wenn Sie die Straße entlang und an der Sores Refuge vorbei nach rechts abbiegen, erreichen Sie in wenigen Minuten die Ai Todès ci Refuge.
Mehr Informationen
Links & Dokumente
Zahlungskonditionen
Kostenlose Stornierung bis 15 Tage vor der Anreise.
Bei Storno vom 14. Tag bis zum Anreisetag werden 50% des vereinbarten Reisepreises fällig.
Für Aufenthalte ab dem 1. November 2015 ist die Einführung der Kurtaxe vorgesehen.
Bei der Kurtaxe handelt es sich um einen Betrag, der bei der Beherbergungseinrichtung zu zahlen ist und bei Aufenthalten von 1 bis 10 Nächten zusätzlich zum Preis des gebuchten Urlaubs anfällt.